Allgemeine Geschäftsbedingungen des Freizeitpark Märchenwald:
 

 
Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude und dem Spaß den Sie haben werden, bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen.
 

1. Parken
 
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Strassenverkehrsordnung (STVO)
 
Um einen störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden.
 
 
2. Eintrittspreise
 
Das Gelände des Freizeitparks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarten sind nur am Tage des Kaufs gültig. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes.
 
Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.
 
 
3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
 

a) Hunde und andere Haustiere sind nicht gestattet
 
b) Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten.
 
 
Das Rauchen ist in allen Gebäuden und im Waldgelände nicht gestattet.
 
c) Besucher dürfen die Wege und Plätze nicht verlassen.
 
d) Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist auf
 
dem Gelände des Parks nicht gestattet.
 
e) Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse Folge
 
 zu leisten.
 
f) Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Kofferradios, Handys,
 
MP3-Player ist untersagt.
 

 
4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Park
 
Die Einrichtungen im Freizeitpark stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie jeweils die Anordnungen des Bedienpersonals. Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie die Anweisungen des Bedienpersonals missachten, so kann Sie das Personal von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet ist. Dies gilt auch dann, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange vorzudrängeln.
Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzeranleitung oder mutwillige Beschädigung entstehen.
 

5. Benutzung der Spielgeräte

Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
 

 
6. Aufsichtspflicht
 
Wir weisen alle Eltern und besonders Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältigst zu erfüllen, da wir sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.
 
 
7. Haftungsbeschränkungen
 
Der Freizeitpark Märchenwald haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Personals zurückzuführen sind. Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände wird nicht übernommen.
 

 
8. Schadensmeldungen
 
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes an der Kasse. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dieser Frist und nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.
 

9. Hausrecht
 
Der Freizeitpark Märchenwald ist berechtigt, Personen, die gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen oder die ohne rechtmäßige Eintrittskarten auf dem Gelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.
 
 
Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag im Freizeitpark Märchenwald.
 
 Ihre Familie Diessl